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Strafverfahren eingeleitet - auch Elektrokleinstfahrzeuge müssen versichert sein

Barsinghausen.

Samstag wurden Beamte des PK Barsinghausen um 7.30 Uhr auf einen E-Scooter aufmerksam, welcher auf dem Gehweg entlang der Egestorfer Straße fuhr. Der Scooter war nicht, wie vorgeschrieben, mit einem Versicherungskennzeichen versehen. Eine Kontrolle des männlichen Fahrzeugführers bestätigte, dass dieser über keinen Versicherungsschutz des Elektrokleinstfahrzeuges verfügt. Ein Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz wird eingeleitet.  
 

Derartige Verstöße gegen das Pflichtversicherungsgesetz, insbesondere im Kontext der Elektrokleinstfahrzeuge Scooter, mussten durch die Polizei in den letzten Wochen vermehrt geahndet werden. Oftmals ergab es sich, dass die beschuldigten Fahrzeugführer keine Kenntnis über die Versicherungspflicht des Elektrokleinstfahrzeuges hatten. Die Polizei weist daher eindringlich darauf hin, dass die beliebten E-Scooter zur Nutzung im öffentlichen Verkehrsraum immer zu versichern und mit einem entsprechenden Versicherungskennzeichen zu versehen sind.  Wer sich also ein solches Elektrokleinstfahrzeug anschaffen möchte, sollte sich zuvor über die rechtlichen Bestimmungen informieren.