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Prozessbeginn Kindesmissbrauch – Verteidigung fordert Bewährungsstrafe

Wennigsen.

Am heutigen Mittwoch, 24. Februar, hat der Prozess zu sexuellem Missbrauch von Kindern am Wennigser Amtsgericht begonnen. Dem Angeklagten Kai W. werden neun Straftaten zur Last gelegt. Er zeigt sich geständig. Die Taten ereigneten sich 2019 und 2020 in der Kita Vogelnest. Am 1. Juli 2020 wurde ein Haftbefehl gegen den Angeklagten erhoben.

Wie bereits berichtet, werden dem 29-Jährigen neun Straftaten vorgeworfen. Acht Straftaten drehen sich um sexuellen Missbrauch von unter 14-Jährigen, sprich Kindesmissbrauch. Fünf Jungen sind von diesen acht Straftaten betroffen. Kai W. soll die Kinder auf seinen Schoss genommen haben und sie im Intimbereich und auch am Po massiert haben. Die Vorfälle ereigneten sich zwischen Oktober 2019 und Juni 2020. Die Kinder waren zum Tatzeitpunkt etwa zwischen vier und sechs Jahren. Außerdem wird dem Angeklagten der Besitz von Kinderpornografie vorgeworfen. Auf durchsuchten Laptops, Tablets und Smartphones fanden die Ermittler 57 Bilder und drei Videos.

Der Angeklagte hat durch seinen Verteidiger mitteilen lassen, dass er ein Geständnis ablegen wird. Die Kinder müssen vor Gericht nicht aussagen. Um die Persönlichkeitsrechte der Kinder und den Schutz vor dem Einblick Außenstehender ins Privatleben der Kinder zu wahren, wurde zu Prozessbeginn entschieden, dass die Aussagen des Angeklagten, der Eltern die als Nebenkläger auftreten und der Vernehmungsbeamten, welche die Kinder vernommen hatten, nicht öffentlich stattfinden sollen. Entsprechende Anträge wurden von der Verteidigung und den Anklägern gestellt.

Da der Angeklagte sich geständig zeige und den Kindern somit eine Aussage vor Gericht erspart bliebe, forderte die Verteidigung, dass die Strafe des Angeklagten zur Bewährung ausgesetzt werden sollte.

Das Urteil wird am Nachmittag erwartet. Wir werden weiter berichten.