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Polizeibeamter bei Kontrolle angegriffen - Täter hatte Marihuana dabei

Region. In der Mittwochnacht, 12. Januar, haben Polizeibeamte einen 20-Jährigen in Langenhagen kontrolliert. Dieser schlug unvermittelt einem der Beamten ins Gesicht und wollte flüchten. Bei der Festnahme fanden sie bei ihm mehrere Gramm Marihuana..

Nach bisherigen Erkenntnissen des Polizeikommissariats Langenhagen wurde eine Streife gegen 0.20 Uhr auf den Heranwachsenden im Rahmen einer Fahndung in der Leibnizstraße aufmerksam. Eine Zeugin hatte zuvor einen Einbruch in der Nähe gemeldet und einen mutmaßlichen Täter beschrieben. Der angetroffene 20-Jährige passte äußerlich auf die gemeldete Personenbeschreibung und wurde daraufhin kontrolliert. In der Situation wirkte er auf die Beamten nervös, zeigte seinen Personalausweis aber vor. Als sie ihn nach etwaigem Aufbruchswerkzeug durchsuchen wollten, wurde er aggressiv und wehrte sich.

Unvermittelt bewegte sich der junge Mann auf einen der Polizeibeamten zu und schlug ihm mehrmals ins Gesicht. Anschließend versuchte er zu flüchten. Nach wenigen Metern der Verfolgung brachten die Beamten den Täter jedoch auf der Fahrbahn der Leibnizstraße zu Boden und nahmen ihn fest. Auch zu diesem Zeitpunkt wehrte sich der 20-Jährige noch. Erst als eine weitere Streifenbesatzung hinzukam, beruhigte sich der Heranwachsende. Bei einer Durchsuchung fanden die Beamten bei ihm einen Beutel mit etwa 20 Päckchen Marihuana. Anschließend wurde er auf die Wache in Langenhagen gebracht.

Der angegriffene Polizist begab sich nach den Maßnahmen in ein Krankenhaus und meldete sich als nicht mehr dienstfähig.

Im Anschluss wurde in Absprache mit der Staatsanwaltschaft Hannover eine Wohnungsdurchsuchung bei dem 20-Jährigen und in seinem Beisein durchgeführt. Dabei fanden die Beamten etwa zwölf Marihuana-Blüten, diverses Verpackungsmaterial und eine Feinwaage. Die Funde wurden beschlagnahmt. Nach Abschluss der Maßnahmen wurde der Heranwachsende vor Ort entlassen.

Die Polizei ermittelt nun gegen ihn wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und unerlaubten Handelns mit Betäubungsmitteln.