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Passanten ohne Mund-Nase-Bedeckung müssen Atteste nachreichen

Region.

Im Rahmen von Schwerpunktkontrollen haben die Polizeiinspektionen Hannover, Burgdorf und Garbsen am Donnerstag, 5. November, den vierten Tag in Folge Verstöße gegen die Corona-Regelungen konsequent geahndet. Zwei in Hannover ohne Mund-Nase-Bedeckung kontrollierte Personen müssen angeblich vorhandene Atteste nachliefern, in Langenhagen gab es einen Polizeieinsatz in einer Kindertagesstätte.

Aufgrund der steigenden Infektionszahlen und der vor gut einer Woche verschärften Corona-Regelungen rückten bei den Einsatzkräften der Polizei bei ihren ganztägigen Kontrollen auch am Donnerstag vor allem die Fußgängerzonen in den Fokus. Je nach Tageszeit war dieser Bereich in der hannoverschen Innenstadt mäßig bis stark frequentiert. Die Polizei musste zahlreiche Sensibilisierungsgespräche führen und eine Reihe von Ordnungswidrigkeitsverfahren einleiten.

Gegen 9.05 Uhr wurden die Beamten in der Fernroder Straße auf einen 17-Jährigen aufmerksam, der keine Mund-Nase-Bedeckung trug. Als ihn die Beamten darauf ansprachen, ergriff er die Flucht. Nach kurzer Verfolgung konnten ihn die Polizisten stellen. Bei der näheren Kontrolle der Person entdeckten die Einsatzkräfte bei ihm 5,83 Gramm Kokain und ein Messer. Die Drogen wurden beschlagnahmt und das Messer sichergestellt. Gegen den vorläufig Festgenommenen wurde neben Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Drogenhandels und Verstoßes gegen das Waffengesetz auch ein Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen der Missachtung der Maskenpflicht eingeleitet.

Stellenweise konnten die Beamten in der Innenstadt Gruppen antreffen. Diese wurden bei zu geringem Abstand auf die Corona-Bestimmungen hingewiesen. Zeigten sich Personen uneinsichtig, wurden Verfahren eingeleitet. Auffällig war zudem die Unwissenheit vieler Bürger darüber, dass aufgrund der Maskenpflicht in Fußgängerzonen die Bedeckungen dort auch nicht mehr für die Zeit des Essens, Trinkens oder Rauchens abgenommen werden dürfen. Betreffenden Personen wurden diese Regelungen erläutert.

Am Vormittag und am Nachmittag wurden zwei Personen in der Fußgängerzone und am Hauptbahnhof angesprochen, weil sie keine Mund-Nase-Bedeckungen trugen. Die 22 und 23 Jahre alten Männer gaben an, über ein entsprechendes Attest zu verfügen, konnten dieses jedoch zum Zeitpunkt der Kontrolle nicht vorlegen. Ihnen wurde zur Auflage gemacht, die Dokumente am Freitag nachzureichen. Der 23-Jährige erschien am Freitagvormittag auch direkt mit einem Attest in der Polizeistation Raschplatz. Das Papier war jedoch auch erst am Freitag ausgestellt worden.

Gegen 14.45 Uhr wurde am Hauptbahnhof ein 70-Jähriger angesprochen, der ebenfalls keine Maske trug. Der Aufforderung, diese aufzusetzen, kam der Mann nicht nach und ging einfach weiter. Beim Versuch den Senior aufzuhalten, schlug und trat er nach den eingesetzten Beamten. Der Angreifer wurde vorläufig festgenommen und zur Wache gebracht. Verletzt wurde niemand. Neben der Ordnungswidrigkeit bezüglich der fehlenden Mund-Nase-Bedeckung wird dem Mann nun auch ein tätlicher Angriff auf Polizeibeamte zur Last gelegt.

In Burgdorf stellten Einsatzkräfte in einem Friseurgeschäft an der Braunschweiger Straße fest, dass dort zwar Personendaten der Kunden erhoben wurden. Nicht dokumentiert wurden jedoch wie in der Corona-Verordnung vorgesehen die Kontaktadressen. Nach Rücksprache mit der Stadtverwaltung wurde der Betreiber auf diese Pflicht hingewiesen.

Nachdem die Polizei einen Hinweis darauf erhielt, dass ein Kind eine Kindertagesstätte in Langenhagen besucht, das eigentlich in Quarantäne sein müsste, überprüften Beamte gegen 14.10 Uhr die Einrichtung. Die Kontrolle ergab, dass in der Kita ein Erzieher positiv getestet wurde, so dass eine ganze Gruppe unter Quarantäne gestellt wurde. Die betreffenden Eltern wurden über die Maßnahme über eine Messenger-Gruppe informiert, der die Familie des aufgefallenen Kindes jedoch nicht angehört. Die Stadtverwaltung hat die weitere Bearbeitung übernommen und die Eltern zum Umgang mit dieser Quarantäne unterrichtet.

In Barsinghausen stießen Polizeibeamte gegen 20.40 Uhr auf sieben Personen, die aus mehr als zwei Haushalten stammten und sich in einer größeren Gruppe vor einer Sparkasse an der Marktstraße aufhielten. Alle verstießen dabei derartig gegen die geltenden Abstandsregelungen, dass gegen sie jeweils Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet wurden.

Einsatzkräfte des Polizeikommissariats Springe stellten in einem Friseurgeschäft in Pattensen fest, dass die Dokumente zur Erhebung der Kundendaten mangelhaft war. So fehlten beispielsweise Anschriften oder Vor- und Familiennamen von Kunden. Zudem konnte kein Hygienekonzept vorgelegt werden.