Anzeige
Anzeige

Partys mit Corona- und Drogenverstößen

Region.

Am vergangenen Wochenende ist die Polizei Hannover verschiedenen Hinweisen auf illegale Partys und dem Konsum von Betäubungsmitteln nachgegangen. In einer Kleingartenkolonie und in einer Wohnung eines Mehrfamilienhauses trafen die Beamten jeweils sieben Personen an, die gemeinsam Alkohol und Drogen konsumierten. In Döhren wurde eine Wohnung eigens zum Zweck einer gemeinsamen Feier angemietet.

Nach bisherigen Erkenntnissen des Polizeikommissariats Döhren gab es am Freitagabend, 22. Januar, gegen 20.55 Uhr einen Hinweis auf eine Corona-Party mit mindestens zwölf Teilnehmern in einer Gartenkolonie im hannoverschen Seelhorst. In einer Gartenlaube nahe der Straße Döhrbruch stellte die Polizei sieben männliche Personen fest, die gemeinsam Marihuana konsumierten. Sie leitete gegen die Feiernden (19, 18, 18, 18, 18, 17 und 17 Jahre alt) Ermittlungen ein wegen Verstöße gegen das Betäubungsmittel- sowie gegen das Infektionsschutzgesetz. Durch die Polizei wurde die Party beendet und die Eltern benachrichtigt.

Am Samstag, 23. Januar, löste die Polizei in Linden-Nord eine weitere lautstarke Corona-Party an der Nedderfeldstraße auf. Gegen 22.20 Uhr ging ein entsprechender Hinweis ein, dem die Polizei nachging. In der Wohnung einer 28-jährigen Frau trafen sie auf insgesamt sieben Personen (35, 31, 30, 25, 19 sowie 19 Jahre alt) sowie eine Indoor-Plantage mit fünf großen Marihuana-Pflanzen. Aufgrund der Verstöße gegen die aktuell geltende Corona-Verordnung wurden sieben Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Vier Personen entließ die Polizei nach Abschluss der Maßnahmen. Die Wohnungsmieterin und ihre zwei männlichen 35- und 31-jährigen Mitbewohner müssen sich jedoch wegen des illegalen Anbaus von Betäubungsmitteln verantworten.

Bei einer weiteren Ruhestörung aufgrund einer Feier am heutigen Sonntagmorgen, 24. Januar, um 6.10 Uhr suchten Polizeibeamte eine Wohnung an der Brückstraße in Döhren auf. In der angemieteten Wohnung lösten sie eine Party mit acht Personen auf, die Feiernden versuchten zunächst zu fliehen oder versteckten sich vor der Polizei. Keiner der anwesenden Männer und Frauen (27, 26, 24, 25, 28, 22, 21 und 21 Jahre alt) trug eine vorgeschriebene Mund-Nase-Bedeckung. Sie alle stammten aus verschiedenen Haushalten in Hannover und wurden aus der Wohnung verwiesen. Wegen der Verstöße gegen die gültige Corona-Verordnung leitete die Polizei entsprechende Verfahren ein. Die 50-jährige Vermieterin hatte die Wohnung nach eigenen Angaben zu Fortbildungszwecken vermietet. Zunächst wird jedoch auch sie sich wegen eines Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetz verantworten müssen.