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Jugendparlamentarier demonstrieren trotz Corona: "Kein Mensch ist illegal"

Wennigsen.

Bei den tĂ€glichen Kontrollen in Wennigsen durch das Ordnungsamt wurden heute Mittag gegen 12.30 Uhr mehrere Jugendliche, nach Informationen des Ordnungsamtes vornehmlich Mitglieder des örtlichen Jugendparlaments, in einer Reihe mit Schildern, umgehĂ€ngten Schildern und Fahnen an und in der Zufahrt zum Edeka-Parkplatz angetroffen. Die Schilder und Fahnen hatten ein gemeinsames Thema: „Kein Mensch ist illegal“, „Menschlichkeit in Zeiten von Corona“, „Europa kennt keine Grenzen“. Die Jugendlichen gaben an, dass sie an der Post anstehen wĂŒrden, einige Teilnehmer gingen auch wirklich in die Post und gaben BriefumschlĂ€ge ab oder kauften Briefmarken. Die AbstĂ€nde zwischen den Jugendlichen wurden zwar eingehalten, es war aber offensichtlich, dass alle zusammengehören. 

Die Behörde: "Versammlungen unter freiem Himmel sind darauf gerichtet, die Aufmerksamkeit zufĂ€llig des Weges kommender Personen zu erregen und zu einer Meinungsbildung und MeinungsĂ€ußerung in Form von Gruppenbildung zum Versammlungsthema zu veranlassen."

GemĂ€ĂŸ der Verordnung ĂŒber die BeschrĂ€nkung sozialer Kontakte zur EindĂ€mmung der Corona-Pandemie sind Ansammlungen im öffentlichen Raum von mehr als zwei Personen grundsĂ€tzlich verboten, erklĂ€rte das Ordnungsamt. Von diesem Verbot umfasst sei auch das Verbot der DurchfĂŒhrung von Versammlungen.

"Eine  kĂŒnstliche Aufsplittung einer Versammlung in Zweiergruppen mit MindestabstĂ€nden von 1,5 Metern ist nicht zulĂ€ssig, denn es handelt sich aufgrund der Gesamtteilnehmerzahl dann auch weiterhin um eine verbotene Ansammlung in Sinne des § 2 Abs. 3 S. 2 der Verordnung", teilte die Gemeindeverwaltung mit.

Die Personalien von zehn Teilnehmern wurden daher aufgenommen, andere verschwanden nach dem Einschreiten der Mitarbeiter aus dem Blickfeld. Viele der Teilnehmer zeigten sich uneinsichtig und kamen der Auflösung der Ansammlung nur zögerlich oder wiederwillig nach. Im Einsatz waren vier Mitarbeiter des Ordnungsamtes. Eine KlÀrung der Konsequenzen wird mit der Region Hannover als untere Versammlungsbehörde und Infektionsschutzbehörde erfolgen.