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Handy beschlagnahmt: Unbeteiligter streamt Bundespolizeieinsatz

Region. Montagabend, gegen 22.45 Uhr, wurden zwei Streifen der Bundespolizei zu einem Einsatz gegen drei Männer am Lehrter Bahnhof gerufen. Plötzlich bemerkten sie einen unbeteiligten Mann (37), der aus geringer Entfernung den Einsatz mit seinem Smartphone filmte. Die Beamten sprachen den Mann aus Sehnde daraufhin an. Dieser zeigte sich uneinsichtig und warf den Bundespolizisten vor, dass die Polizei generell zu viel Rechte habe, es sein gutes Recht sei, solche Einsätze zu filmen und viele Maßnahmen der Polizei nicht rechtmäßig seien. .

Auch hierbei filmte der Mann fleißig weiter. Die Beamten forderten den Mann schließlich auf, das Filmen zu unterlassen und das Filmmaterial auch nicht zu veröffentlichen. Doch zu spät. Der Mann entgegnete, dass er seine Aufnahmen live streamte und er das Video gerade ins Internet hochladen würde. Tatsächlich beobachteten die Bundespolizisten, dass der Mann gerade dabei war, das Video über einen Nachrichtendienst zu verschicken. Die Beamten beschlagnahmten daraufhin das Smartphone und stellten seine Personalien sicher. Zusätzlich provozierte er die Beamten, indem er mehrfach seine Mund-Nasen-Bedeckung abnahm und die Aufforderung, die Maske wieder aufzusetzen, ignorierte. Gegen den Mann wird nun wegen Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes, einer Straftat gegen das Kunsturheberrechts und Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetz ermittelt.

Grundsätzlich ist es zulässig, Polizeieinsätze zu filmen und zu fotografieren, solange die Bilder nicht widerrechtlich veröffentlicht werden. Bei einer Filmaufnahme mit Ton, zum Beispiel einem Smartphonevideo, kann sich der Filmende wegen der Verletzung der Vertraulichkeit des öffentlichen Wortes strafbar machen.