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Gleich zwei Mai-Alkoholfahrten

Ronnenberg.

Gegen 0.05 Uhr des 1. Mai fiel ein Kraftfahrzeug auf, welches die B217 in Richtung Hannover befuhr. Im Rahmen der anschließenden Verkehrskontrolle wurde Alkoholgeruch wahrgenommen. Der Fahrzeugführer räumte den Genuss alkoholischer Getränke ein, verweigerte jedoch einen Atemalkoholtest. Ein Drogenvortest verlief zudem positiv auf Kokain. Des Weiteren wurde festgestellt, dass der 40-jährige Beschuldigte nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist und der Versicherungsschutz für den Pkw erloschen war. Zusätzlich wurden im Pkw eine nicht geringe Menge an Anabolika aufgefunden. Bei der Kontrolle machte der Beschuldigte unwahre Angaben zu seinen Personalien. Gegen den Beschuldigten wurden mehrere Strafverfahren sowie ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.

Gegen 20.05 Uhr des 1. Mai wurde durch einen Zeugen ein Kraftfahrzeug gemeldet, welches die B217 in Richtung Hannover befuhr. Die Fahrzeugführerin sei in den Gegenverkehr gefahren, so dass der Zeuge abbremsen musste, um einen Unfall zu verhindern.  Das Fahrzeug konnte durch Beamte des PK Ronnenberg festgestellt und kontrolliert werden. Ein freiwillig durchgeführter Atemalkoholtest ergab eine Atemalkoholkonzentration von 1,74 Promille. Zudem stand die Beschuldigte laut eigener Angabe unter dem Einfluss von Medikamenten. Die Beamten entnahmen eine Blutprobe, der Führerschein wurde sichergestellt und ein Strafverfahren gegen die Beschuldigte eingeleitet.