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Folgenschwerer Verkehrsunfall nach unverantwortlichem Verhalten eines Lkw-Fahrers

Region.

Ein 28-jähriger Weißrusse mit einem 40-t-Sattelzug aus Litauen war unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt. So ist ihm am 19. Juni gegen 19 Uhr auf der A 7 bei Hildesheim am Ende eines Staus ein anderer Lkw hinten auf seinen Auflieger aufgefahren. Bei diesem Unfall wurde sein Auflieger so stark beschädigt, dass Fahrzeugteile und Ladung drohten, auf die Autobahn zu fallen.

Da der Sattelzug noch bedingt fahrbereit war, wurde er von der Polizei in langsamer Fahrt auf den Autohof in der Albert-Einstein-Straße begleitet. Dort wurde er abgestellt und dem Fahrer und auch seiner Spedition in Litauen unmissverständlich mitgeteilt, dass die Weiterfahrt bis zur Reparatur des Aufliegers untersagt wird. Trotzdem setzte der Betroffene gegen 22.15 Uhr seine Fahrt fort.

Unmittelbar nach dem Auffahren auf die A 7, verlor er in der einsetzenden Dunkelheit, auf einer Strecke von circa 1.000 Metern eine Vielzahl loser Fahrzeugteile. Über diese Gegenstände fuhren viele Fahrzeuge. An elf Pkws entstand ein Sachschaden, eine Mitfahrerin wurde leicht verletzt, mehrere Fahrzeuge mussten abgeschleppt werden.

Zum Einsatz kamen neben der Autobahnpolizei Hildesheim, die Berufsfeuerwehr und die Autobahnmeisterei zur Absicherung der Unfallstellen und zur Reinigung der Fahrbahn, eine RTW-Besatzung kümmerte sich um die verletzte Frau, mehrere Abschleppunternehmen bargen die verunfallten Pkw. Für diese Arbeiten musste die A 7 für mehr als zwei Stunden gesperrt werden. Der Verkehr staute sich auf 6 Kilomenter bis zur Hildesheimer-Börde.

Die Polizei schätzt den gesamtschaden auf mehr als 20.000 Euro. Nach diesem Vorfall ist der Sattelzug von einem Hildesheimer Bergungsunternehmen abgeschleppt und zu deren Betriebshof verbracht worden. Dort wurde ihm von der Polizei eine Parkkralle angebracht, damit er nicht weiterfahren kann. Der Weißrusse hat sich nun für eine Vielzahl von Delikten zu verantworten. Die Staatsanwaltschaft legte eine Sicherheitsleistung für die zu erwartete Strafe in Höhe von 1.000 Euro fest, die er vor Ort zu bezahlen hatte.