Anzeige
Anzeige

Einsatzkräfte fassen per Haftbefehl gesuchten 18-Jährigen

Region. Am Dienstag, 18. Januar, haben Einsatzkräfte der Polizeidirektion (PD) Hannover im Rahmen einer Fahrzeugkontrolle einen 18-Jährigen per Haftbefehl gesuchten festgestellt. Auf ihn warten nun zwei Jahre Freiheitsstrafe..

Trotz eines Fluchtversuchs konnte der 18-Jährige, der im Juni 2021 vom Amtsgericht (AG) Hannover zu zwei Jahren Jugendfreiheitsstrafe wegen besonders schwerem Fall des Diebstahls verurteilt worden war, sich nicht der Festnahme entziehen. Zwischen März 2021 und April 2021 hatte er mehrere Einbrüche im Bereich Hannover-Kleefeld begangen und war nach der Verurteilung abgetaucht.

Als Einsatzkräfte am Dienstagabend gegen 22 Uhr einen VW Arteon an der Kirchhorster Straße/Buchholzer Straße anhielten, stellten sie darin drei Heranwachsende fest (21, 19, 18 Jahre). Den 18-Jährigen auf der Rückbank des Pkw erkannten die Beamtin und der Beamte dabei als per Haftbefehl Gesuchten. Der vordere 19-jährige Beifahrer versuchte zunächst auszusteigen und zu flüchten, was die eingesetzte Streifenbesatzung verhinderte. Bei ihm wurde später eine geringe Menge Betäubungsmittel gefunden. Da die Streifenbesatzung nun mit dem Beifahrer beschäftigt war, nutze der 18-Jährige die Gelegenheit und rannte weg.

Bei dem Sprung über einen Zaun verletzte er sich an der Hand. Anschließend versteckte er sich auf dem Areal eines an der Podbielskistraße sitzenden Versicherungsdienstleisters. Weitere Einsatzkräfte wurden herangezogen und das Gelände umstellt. Ein Polizeihubschrauber suchte den Bereich mit einer Wärmebildkamera ab. Deutlich unterlegen stellte der 18-Jährige sich den Einsatzkräften und wurde zur Versorgung seiner Handverletzung in ein Krankenhaus transportiert. Die Polizei bewachte ihn dort, bis Beamte der Justiz ihn in Empfang nahmen und ihn nach der Behandlung in eine Justizvollzugsanstalt brachten.

Neben der Festnahme des 18-Jährigen stellten die Einsatzkräfte fest, dass der 21 Jahre alte Fahrer des VW verbotenerweise eine Schreckschusswaffe bei sich hatte, welche die Beamtinnen und Beamten beschlagnahmten. Ein anschließend durchgeführter Urintest schlug positiv auf Betäubungsmittel an, weshalb ein Arzt ihm Blut entnahm, um die tatsächliche Beeinflussung durch Betäubungsmittel feststellen zu können.

Bei der Flucht des 18-Jährigen verletzte sich ein hinterhereilender Polizeibeamter leicht. Er ist vorerst nicht dienstfähig.