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Einrichtung einer Verbotszone rund um den Hauptbahnhof Hannover

Foto: Christian A.Schröder. https://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/b/b9/Hannover_main_station_Ernst-August-Platz_Mitte_Hannover_Germany_01.jpg

Region.

In der Landeshauptstadt Hannover soll es im Bereich der Innenstadt rund um den Hauptbahnhof künftig ein Mitführungsverbot von gefährlichen Gegenständen geben. Die Einrichtung einer entsprechenden Verbotszone liegt dem Rat zur Beschlussfassung vor.

Aus den polizeilichen Kriminalitätsstatistiken geht hervor, dass für den Bereich um den Hauptbahnhof ein erhebliches Aufkommen an Straftaten zu verzeichnen ist. Dabei sind in der Vergangenheit immer wieder auch gefährliche Gegenstände eingesetzt worden. Darauf will die Landeshauptstadt nun mit dem Erlass einer Verordnung über die Einrichtung einer Verbotszone zum Schutz vor gefährlichen Gegenständen reagieren.

Mit einer solchen Verordnung erwächst ein erweiterter Handlungsspielraum, da mit dieser rechtlichen Grundlage ein früheres Einschreiten möglich wird. â€žMit der Verordnung machen wir klar: Es gibt keinen Grund, sich mit Knüppeln oder Messern in diesen Bereichen aufzuhalten. Werden derartige Gegenstände mitgeführt, besteht die Gefahr, dass Konflikte auf dramatische Weise eskalieren. Dem wollen wir entgegenwirken“, erklärt der zuständige Ordnungsdezernent Axel von der Ohe dazu und ergänzt: „Polizei und städtischer Ordnungsdienst werden die Einhaltung der Verordnung gemeinsam überwachen. Dies ist Ausdruck der zwischen Polizei und Stadt gelebten Sicherheitspartnerschaft und zugleich ein weiterer Beitrag zur Erhöhung der subjektiven und objektiven Sicherheit im Bereich des Bahnhofs.“

Die Verbotszone ist im Zusammenhang und als Fortsetzung der gemeinsamen Initiative zu sehen, bei der sich die Polizeidirektion Hannover und die Landeshauptstadt zusammen mit ihren Partnern Bundespolizeidirektion Hannover, Deutsche Bahn AG, ÃœSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe AG, HRG und protec service GmbH auf ein gemeinsames Vorgehen und auf gemeinsame Streifen im Bahnhof verständigt haben. Ein Kernpunkt ist die ausgedehnte Präsenz von Sicherheitskräften und Ordnungsdiensten sowie ein abgestimmter Katalog von Reaktionen auf einzelne Verhaltensweisen.

Auch Polizeipräsident Volker Kluwe begrüßt die neue Verordnung. „Das Einrichten einer Verbotszone zum Schutz vor gefährlichen Gegenständen entspricht genau dem Ziel des Projekts 'bahnhof.sicher'. In der vergangenen Zeit kam es immer wieder in diesem Bereich zu Taten unter Verwendung von Gegenständen, die nicht unter das Waffengesetz fallen. In einigen Fällen kamen bei Körperverletzungen, Sachbeschädigungen oder auch bei Raubtaten unter anderem Pfefferspray, Baseballschläger und Taschenmesser zweckentfremdet zum Einsatz. Mit Inkrafttreten der neuen Verordnung und der konsequenten Ausschöpfung aller rechtlichen Möglichkeiten soll dies zukünftig verhindert werden“, so Kluwe.

Das geplante Verbot soll täglich in der Zeit von 21 bis 6 Uhr gelten und unter anderem das Mitführen von Äxten, Beilen, Knüppeln aller Art, Baseballschlägern, Messern, Reizstoffsprühgeräten und Handschuhen mit harten Füllungen wie zum Beispiel Quarzsandhandschuhen umfassen.

Der Geltungsbereich soll die Fläche am rückwärtigen Westausgang des Hauptbahnhofes (HBF) bis zur Lister Meile, die Fläche am rückwärtigen Ostausgang des HBF bis zur Fernroder Straße, die Fläche am Nordausgang des HBF, die Rundestraße zwischen Lister Meile und Fernroder Straße und die auf Straßenebene am Raschplatz entlangführenden Wegeflächen zwischen Rundestraße und Hamburger Allee umfassen. Ferner soll der Raschplatz einschließlich all seiner Zugänge auf die Straßenebene (mit Ausnahme der Treppe am Andreas-Hermes-Platz) und die Niki-de-Saint-Phalle-Promenade im Bereich unterhalb der Rundestraße bis zum Raschplatz in die Verbotszone eingeschlossen werden.

Ausnahmen vom Verbot des Mitführens gefährlicher Gegenstände gelten für bestimmte Berufsgruppen wie zum Beispiel die Polizei, den städtischen Ordnungsdienst, Einrichtungen des Rettungsdienstes, des Brand- und Katastrophenschutzes und unter bestimmten Bedingungen auch für Handwerks- und Gastronomiebetriebe.

Das Inkrafttreten nach der Verordnung erfolgt nach der Beschlussfassung des Rates. Das Verbot steht  nicht auf der Tagesordnung des öffentlichen Teils der nächsten Ratsversammlung am 24. Oktober.