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Der Erlass der Landesregierung

Tom Figiel

Region.

Die Landesregierung hat am Montag weitere weitreichende Maßnahmen im Kampf gegen die Ausbreitung des Coronavirus beschlossen. Sie orientiert sich dabei eng an den Leitlinien der Bundesregierung und der Regierungschefs der Bundesländer zur Bekämpfung der Corona-Epidemie. Ministerpräsident Stephan Weil erklärt dazu: „Wie angekündigt sind weitere Maßnahmen notwendig, mit denen wir die Ausbreitung des Coronavirus eindämmen wollen. Damit verbunden sind auch weitere Einschränkungen für die Menschen in Niedersachsen, für die wir um Verständnis bitten müssen.“

Angesichts der Entwicklung des Infektionsgeschehens in Europa, Deutschland und Niedersachsen kündigt Gesundheitsministerin Dr. Carola Reimann folgende Maßnahmen im Kampf gegen Covid-19 an:

„Wir haben die Gesundheitsbehörden angewiesen, alle öffentlichen Veranstaltungen sowie private Versammlungen in Niedersachsen zu untersagen. Auch sämtliche Kultur- und Freizeiteinrichtungen sind ab Dienstag zu schließen. Das gleiche gilt für die Teile des Einzelhandels, die nicht für den täglichen Bedarf erforderlich sind.“

Ausdrücklich nicht geschlossen werden der Einzelhandel für Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Frisöre, Reinigungen, Waschsalons, der Zeitungsverkauf, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte sowie der Großhandel.

„Für diese Bereiche setzen wir das Sonntagsverkaufsverbot bis auf weiteres aus. Die Versorgung der Bürger mit den Dingen des täglichen Bedarfs bleibt gesichert“, so Ministerpräsident Stephan Weil. „All diese Maßnahmen sind mit dem Bund und den anderen Bundesländer abgestimmt. Die Menschen erwarten in diesen Zeiten zu Recht, dass der Staat so eindeutig und einheitlich wie möglich auftritt und Sicherheit gibt. Mein Appell an alle Bürger: Bitte halten Sie sich an die Vorgaben und nutzen Sie auch in ihrem privaten Umfeld alle Möglichkeiten, Infektionen vorzubeugen. Es geht um unser aller Gesundheit, insbesondere aber auch um die Gesundheit von älteren und vorerkrankten Menschen.“

Die Schließung von Kultur- und Freizeiteinrichtungen werde unter anderem Diskotheken, Kinos, Clubs, Fitnessstudios, Saunen und Schwimmbäder betreffen, so die Ministerin. Auch Spielplätze seien betroffen: „Wir setzen das gesellschaftliche Leben jetzt für einige Wochen weitgehend aus, um die Infektionsketten und die Dynamik des Geschehens zu brechen. Die Entwicklung der Fallzahlen in Niedersachsen ist nicht so drastisch wie anderswo, aber weiterhin ausgesprochen dynamisch. Wir handeln konsequent, um die weitere Ausbreitung des Virus entscheidend zu verlangsamen.“

Der entsprechende Erlass des Gesundheitsministeriums beinhaltet darüber hinaus ein Besuchsverbot in Alten- und Pflegeheimen sowie medizinischen Einrichtungen.
„Alle privaten Besuche von Bewohnerinnen und Bewohner in Alten- und Pflegeheimen sowie von Patientinnen und Patienten in Krankenhäusern werden untersagt. Wir müssen insbesondere die besonders gefährdeten Gruppen vor einer Ansteckung schützen“, so Ministerin Reimann.

Das Verbot wird ebenfalls für Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen gelten, in denen eine den Krankenhäusern vergleichbare medizinische Versorgung erfolgt. Also beispielsweise für Dialyseeinrichtungen, Tageskliniken sowie stationäre Betreuungseinrichtungen. Ausnahmen vom Besuchsverbot gelten lediglich für die Besuche von Eltern auf Kinderstationen, von Vätern auf Entbindungsstationen und für die Besuche von Angehörigen auf Palliativstationen.


Mit einem weiteren Erlass hat das Gesundheitsministerium bereits am Montag die Sperrung der niedersächsischen Inseln für Besucherinnen und Besucher angeordnet.
„Die medizinische Infrastruktur der niedersächsischen Inseln wäre sehr schnell überlastet, sollte es dort eine Häufung von Ansteckungen geben“, so Ministerin Reimann. „Diese Maßnahme dient sowohl dem Schutz der Inselbevölkerung als auch dem Schutz der Gäste.“ Von den Zugangsbeschränkungen ausgenommen sind lediglich Personen, die ihren ersten Wohnsitz auf einer der Inseln haben oder zur Arbeit auf die Insel müssen bzw. von der Arbeit auf dem Festland zurückkehren. Die Versorgung der Inseln mit Gütern des täglichen Bedarfs ist weiterhin sichergestellt. Alle Besucherinnen und Besucher, die sich auf einer der Inseln befinden, sind aufgefordert, diese bis zum 26. März zu verlassen. „Es gibt für die Menschen auf den Inseln keinen Grund für eine überhastete Abreise, bitte kehren Sie im Verlauf der nächsten Woche geordnet und ruhig auf das Festland zurück“, appelliert Ministerin Reimann.

Die Maßnahmen sind zunächst befristet bis zum 18. April.

Der Krisenstab der Landesregierung wird am Dienstag auf der Grundlage der Leitlinien des Bundes und der Länder einen weiteren Erlass vorbereiten. Dieser wird konkrete Regelungen zu Gaststätten, Restaurants und Hotelbetrieben beinhalten. Grundsätzlich soll verfügt werden, dass Übernachtungsangebote im Inland nur zu notwendigen und nicht zu touristischen Zwecken genutzt werden können. Für Restaurant und Speisegaststätten wird geregelt werden, dass sie generell frühestens ab 6 Uhr zu öffnen und spätestens bis 18 Uhr zu schließen sind.