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Corona-Krise: Betrieb von Autobahntankstellen läuft weiter

Region.

Trotz der Einschränkungen des öffentlichen Lebens durch die Corona-Epidemie ist die Grundversorgung der Lkw-Fahrer an den niedersächsischen Autobahnen weiterhin gewährleistet. In Niedersachsen werden die Tank- und Rastanlagen fast ausschließlich vom Dienstleister „Tank&Rast" betrieben. Das niedersächsische Verkehrsministerium steht mit dem Unternehmen in regelmäßigem, engen Kontakt. Nach Angaben von „Tank&Rast" bleiben die Tankstellen auf den Rastanlagen geöffnet. Zwar seien die Restaurants geschlossen, dennoch werde rund um die Uhr an sieben Tagen in der Woche eine Grundversorgung mit Snacks im Bereich der Tankstellen sichergestellt. Als Sofortmaßnahme seien die Sanitäranlagen der Tankstellen vom Betreiber „Sanifair" bis auf weiteres kostenfrei zugänglich gemacht worden, um den Reisenden ein problemloses Händewaschen für mehr Hygiene zu ermöglichen. Zudem seien die Fernfahrerduschen frei zugänglich.

Verkehrsminister Dr. Bernd Althusmann: „Um die Versorgung mit Lebensmitteln und Gütern des täglichen Bedarfs sicherzustellen, sind wir auf intakte Lieferketten angewiesen. Daher ist eine ausreichende Versorgung von Lkw-Fahrern auf den Autobahnen von besonderer Bedeutung. Auf niedersächsischen Autobahnen ist eine Grundversorgung weiterhin sichergestellt. Selbstverständlich wird auch der gewohnte Hygienestandard soweit möglich aufrechterhalten."

Die sanitären Anlagen der Tankstellen werden nach Angaben von Tank&Rast derzeit im normalen Rhythmus gereinigt. Personalengpässe gebe es zurzeit nicht, zumal Personal aus dem Servicebereich anders eingesetzt werden könne.

Auch auf Rastplätzen mit WC-Anlagen - ohne Tankstelle und gastronomisches Angebot - werden die Sanitäreinrichtungen wie gewohnt durch Dritte gereinigt. Die zuständige Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) kontrolliert derzeit verstärkt die Einhaltung der Hygieneauflagen.

Die nicht direkt an der Autobahn liegenden Autohöfe werden privat betrieben. Die NLStBV hat keine rechtliche Einwirkungsmöglichkeit in Bezug auf die Einhaltung von Hygiene- und Sanitärvorschriften. Nichtsdestotrotz hat die NLStBV die Betreiber der Autohöfe, die an der Autobahn ausgewiesen werden, auf die Einhaltung der Hygienevorschriften hingewiesen.