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Bordell "Felsenburg": Gerichtsverfahren eröffnet

Ronnenberg / Barsinghausen.

In dem früheren Hotel-Betrieb "Felsenburg" in Ronnenberg an der B217 soll es zu Unregelmäßigkeiten bei den Steuerzahlungen gekommen sein. Heute nun wurde das Verfahren am Amtsgericht Hannover gegen den früheren Betreiber Ulrich S. aus Rodenberg eröffnet.

Die Staatsanwältin listete in der Anklageschrift für den Zeitraum von 2010 bis 2012 insgesamt sieben Fälle von Steuerhinterziehung auf. Der Vorwurf: Der Beschuldigte soll dem Finanzamt weniger Umsatz gemeldet haben als der Betrieb tatsächlich eingenommen habe. Dementsprechend gering fiel die Zahlung der fälligen Umsatzsteuer an das Finanzamt aus. Die Gesamtforderung, erklärte ein Experte von der Finanzbehörde, habe rund 39.000 Euro betragen. Davon sei derzeit noch etwa ein Drittel (rund 13.000 Euro) offen.

Der frühere Betreiber bestreitet, Steuern hinterzogen zu haben. Alles sei in Zusammenarbeit mit einem Steuerberater korrekt gelaufen. Aus seiner Sicht liege vielmehr ein Rechenfehler der Finanzbehörde vor.

Der vorsitzende Richter Lars Stanull wies auf die komplizierte Situation in diesem Verfahren hin. Bei der Beurteilung sei es wichtig zu klären, wie die Felsenburg in ihrem Angebot auf Kunden gewirkt hätte. Wurde die Felsenburg als Komplettanbieter für Getränke, Sauna und sexuelle Dienstleistungen wahrgenommen oder nur als Hotelbetrieb, in dem die Prostituierten sich lediglich ein Zimmer gemietet hätten? Für die umsatzsteuerliche Bewertung sei es zudem nicht interessant, ob die Frauen Angestellte des Betriebes gewesen seien oder dort als Selbstständige gearbeitet hätten. Im Falle der Selbstständigkeit hätten der Betrieb und die Frauen Rechnungen geschrieben, in denen die Umsatzsteuer ausgewiesen worden wäre.

Um nun das Erscheinungsbild der Felsenburg zu klären, waren drei Männer als Zeugen geladen, die über ihren Besuch und die Abrechnungsmodalitäten in dem Bordell Auskunft geben sollten. Die Schilderungen der Männer waren unabhängig voneinander sehr ähnlich: Die Leistungen der Prostituierten wurden oft bar, aber genauso oft per EC-Karte gezahlt. Das galt auch für den Verzehr an der Bar. Aus der Buchhaltung der Felsenburg stammten Belege, die den Vermerk trugen „Barauszahlung an Kunden“. Keiner der Zeugen konnte sich daran erinnern, Bargeld erhalten zu haben. Der Beschuldigte erklärte dazu, dass in der Felsenburg die Kunden auch die Möglichkeit gehabt hätten, Bargeld abzuheben, um damit die Prostituierten bezahlen zu können. Richter Stanull sagte dazu, dass das eine „neue Baustelle“ sei. Für die Felsenburg läge keine entsprechende Erlaubnis vor.

Eine Entscheidung wurde heute im Amtsgericht Hannover nicht getroffen. Es sind noch zwei weitere Verhandlungstage am 11. und 30. April angesetzt.

Zum weiteren Verlauf der Verhandlung sagte Verteidiger Matthias Fiedler, dass Staatsanwaltschaft und Finanzamt aus der „Deckung kommen“ müssten, damit die Verteidigung und der Angeklagte wüssten, woran sie seien.