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Beamtenpension trotz sexueller Übergriffe auf Schüler?

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Die Disziplinarkammer des Verwaltungsgerichts Hannover verhandelt heute ab 10 Uhr über die Frage, ob einem früheren Berufsschullehrer wegen sexuell motivierter Übergriffe auf Schüler das Ruhegehalt aberkannt wird. Die Verhandlung findet im Sitzungsaal 03 statt. Zeugen sind nicht geladen.

Der heute 67 Jahre alte Beamte war bis zu seiner Versetzung in den Ruhestand Lehrer an einer Berufsschule in Hannover. Mit Urteil vom März 2016 verurteilte ihn das Amtsgericht Hannover wegen sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen in 14 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von elf Monaten.

Nachdem das Urteil rechtskräftig geworden ist, hat die Niedersächsische Landesschulbehörde vor dem Verwaltungsgericht Hannover Disziplinarklage erhoben mit dem Antrag, dem seit Februar 2018 im Ruhestand befindlichen Lehrer das Ruhegehalt abzuerkennen.

Mit der Disziplinarklage wirft die Landessschulbehörde dem Beamten nicht nur die bereits strafrechtlich sanktionierten 14 Fälle sexuellen Missbrauchs von drei Schülern, sondern auch sexuell motivierte Übergriffe auf acht weitere Schüler vor. Die meisten Taten sollen sich dabei zwischen Dezember 2011 und April 2014 in der Wohnung des Lehrers abgespielt haben. Die zum damaligen Zeitpunkt in der Regel zwischen 16 und 18 Jahren alten männlichen Auszubildenden sollen die Übergriffe nur deshalb über sich ergehen lassen haben, weil sie berufliche Konsequenzen fürchteten.

Verwaltungsgericht Hannover, Leonhardtstraße, 1530175 Hannover.