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Ausschuss fordert Tempo 30 – Verwaltung sieht keine Chance auf Erfolg

Archivbild vom 9. Juli 2020. Unfall auf der Wennigser Straße.

Barsinghausen/Egestorf. Die SPD hat im Ausschuss für Feuerwehr, Sport, Kultur, Straßenverkehr und Ordnung einen Antrag gestellt, um in einem Teilbereich der Wennigser Straße in Egestorf Tempo 30 einzuführen. Die Verwaltung nahm den einstimmig angenommenen Antrag als Arbeitsauftrag an, äußerte aber sogleich Bedenken über die Erfolgschancen. .

Die SPD sieht mit ihrem Antrag vor, dass im nördlichen Abschnitt der Wennigser Straße, beginnend von der Egestorfer Warte bis zur Einmündung der Riepenstraße, umgehend eine Geschwindigkeitsbegrenzung in Höhe von 30 km/h angeordnet wird. Dafür soll sich die Verwaltung mit der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) in Verbindung setzen. Die SPD begründet die Geschwindigkeitsbegrenzung damit, dass der kurvenreiche Abschnitt eine Gefahrensituation darstelle und eine Begrenzung auf 50 km/h die Situation und das Unfallrisiko entschärfen würde. Laut SPD habe sich der Straßenabschnitt zu einem Unfallschwerpunkt entwickelt. Der Antrag der SPD wurde einstimmig vom Ausschuss angenommen. Erster Stadtrat Thomas Wolf nahm den Antrag als Arbeitsauftrag für die Verwaltung an, musste aber gleich die Erwartungen dämpfen.

Laut Stellungnahme der Stadt zu dem Antrag, bedarf es einer sachlichen Begründung, um auf einer Landesstraße die Reduzierung der Geschwindigkeit durchzusetzen. Eine Unfallhäufung müsste in Zusammenhang mit der gefahrenen Geschwindigkeit stehen, die Beispiele der SPD spiegelten dies allerdings nicht wider. Laut Verwaltung geht aus der Unfallstatistik keine Häufung von Unfällen aufgrund der Geschwindigkeit hervor. Weiter handelt es sich bei der Wennigser Straße (L 391) um eine übergeordnete Straße, die auch übergeordneten Verkehr aufnehmen muss. Durch die Begrenzung auf Tempo 30 km/h wird der fließende Verkehr in einem besonderen Maße beschränkt. Für die Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf Tempo 30 besteht laut Verwaltung somit kein sachlicher Grund.

Die Erfahrungen aus der Vergangenheit hätten gezeigt, dass die Auseinandersetzungen mit dem Straßenbaulastträger Land Niedersachsen oft schwierig sind und Temporeduzierungen oft verworfen werden. „Ich weiß nicht wie oft ich an der Kreuzung Wennigser Str./Nienstedter Str. stand, weil wir einen Spiegel aufstellen wollten“, dämpft Wolf die Hoffnungen auf Erfolg, „Es war einfach nicht möglich, weil wir es nicht selber entscheiden dürfen, sondern das Land.“

Die Verwaltung nimmt den Auftrag an, ob er zum Erfolg führen wird, ist eher unwahrscheinlich. Vor zwei Jahren wurde in Holtensen (K 251) ähnliches gefordert. Es wurde von der Region als umzusetzende Stelle verweigert.