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Angeklagte äußern sich ausführlich vor dem Landgericht zu den Vorwürfen in der Rathausaffäre

Die drei Angeklagten mit ihren Verteidigern zum Prozessauftakt vor dem Landgericht Hannover: Frank Herbert, Stefan Schostok und Harald Härke.

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Am ersten Prozesstag zur ´Rathausaffäre` haben die Jahre 2014 und 2015 im Fokus der Vormittagsverhandlung vor dem Landgericht gestanden, die Neuordnung der Dezernate in der Stadtverwaltung Hannover und natürlich die Frage, wer wusste wann was. Diese Frage galt es nachmittags auch für die Zeit bis Mai 2018 zu beantworten. Alle drei Angeklagten, also Hannovers ehemaliger Personaldezernent Harald Härke, Ex Oberbürgermeister Stefan Schostok und Frank Herbert, ehemals Leiter des Oberbürgermeisterbüros, berichten ausführlich. Dabei geht es um Besoldungsgruppen und um Zulagen, die es nicht hätte geben dürfen. 

Am häufigsten kommt der ehemalige Personaldezernent zu Wort, der seit 1. Dezember offiziell im Ruhestand ist: Harald Härke berichtet, wie man ein Oberbürgermeisterdezernat schaffen wollte, ein Vorschlag, dem die Politik nicht gefolgt ist. Die Arbeit, die ohne diesen Titel, immer noch für Herbert bleibt, ist aber fast die gleiche, nur dass er nicht nach Besoldungsgruppe B7 sondern nach B 2 bezahlt wird. Als Härke bei der Kommunalaufsicht wegen der Besoldung des Büroleiters nachfragt, soll ihm diese eigenen Spielraum bvei der Eingruppierung eingeräumt haben. Dass Härke später die Differenz zwischen den beiden Besoldungsgruppen über eine Mehrstundenpauschale ausgleicht, ist aber auch laut ihm mit niemandem abgesprochen. Dafür entschuldigt sich der ehemalige Personaldezernent gleich zu Beginn seiner Einlassung.

Vermerke von Mitarbeitern des Personaldezernats, die zum Verhandlungsauftakt präsentiert werden, aber auch Aussagen des Angeklagten Herbert, bei dem geklärt werden muss, ob er andere zu ihren Taten angestiftet hat, erwecken den Eindruck, dass die Zulagen mit der Kommunalaufsicht abgesprochen waren. Herbert selbst, der laut eigenen Angaben Tag und Nacht gearbeitet hat, rechtfertigt seine Mehrstundenpauschale mit dem sogenannten Feuerwehrurteil aus dem Jahr 2017. Damals erhielt ein Berliner Feuerwehrmann für rechtswidrige Überstunden aus mehreren Jahren rückwirkend 8.000 Euro Vergütung "Aber Sie haben uns doch gerade erzählt, dass Sie Ihre Arbeitsstunden gar nicht dokumentiert haben, wie sollte das dann funktionieren? "wirft Staatsanwältin Hilke Markworth ungläubig ein.

Es gibt noch mehr Ungereimtheiten an diesem ersten Verhandlungstag: Herbert und Schostok berichten übereinstimmend von einem Dreiergespräch bei Gelegenheit am 4. April 2017 mit Härke, bei dem es in aller Kürze um die Zulagen gegangen sein soll. Härke bestreitet, dass ein solches Gespräch jemals stattgefunden habe. Als Herbert Härke mal wieder um eine Klärung seiner Zulagen bittet und diese Mail seinem Vorgesetzten Schostok cc zur Kenntnis schickt, wird diese nicht einmal wahrgenommen. Das sei nicht das übliche Vorgehen im Rathaus, so der ehemalige Oberbürgermeister. Er hat zwar bemerkt, dass einer seiner "fünf besten Beamten" weit über das übliche Maß hinaus arbeitet, aber ihm nicht aus seiner Situation heraus helfen können. Stattdessen macht Schostok Herbert immer wieder Hoffnungen auf künftige Dezernentenposten.

Und so erscheint Frank Herbert, der seit seiner Versetzung krankgeschrieben ist und am ersten Verhandlungstag erschöpft wirkt, schon jetzt als die tragische Figurdieses Prozesses:Herbert hat wiederholt dafür gekämpft, dass er in die Besoldungsgruppe B7 eingestuft wird, damit seine Arbeit eine andere Wertschätzung erfährt. Ganz anders die Situation von Stefan Schostok: Schon bei der Verlesung der Anklageschrift kommt der Ex-Oberbürgermeister am besten weg, das Verfahren gegen ihn hätte unter Auflagen eingestellt werden können. Laut Anklageschrift hat er seit November 2017 gegen seine haushalterischen Pflichten verstoßen, weil mit seinem Wissen rund 9.600 Euro zu viel an Herbert gezahlt worden sein sollen. Bei Herbert selbst und bei Härke stehen knapp 49.600 Euro Schaden im Raum.

Weitere Hauptverhandlungstermine vor dem Landgericht Hannover sind für den 18. Dezember, 7. Januar, 22. Januar, 18.Februar und 3. März jeweils um 9.30 Uhr bestimmt worden.